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Betriebssanitäts­dienst für Unternehmen

Betriebssanitäter:innen nach DGUV Vorschrift 1, medizinisches Personal für Werksambulanzen und Schiffskliniken.

Diese Fachkräfte stellen wir

  • Betriebssanitäter:innen mit gültigem Nachweis nach DGUV Grundsatz 304-002
  • Besetzung von Werksambulanzen und Sanitätsstationen
  • Medizinisches Personal für Schiffskliniken und Offshore-Einsätze
  • Schichtbetrieb inklusive Nacht- und Wochenenddiensten
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung und Notfallorganisation

Rechtssicher aufgestellt

Wir prüfen mit Ihnen, welche Qualifikation Ihr Betrieb tatsächlich braucht – Ersthelfer, Betriebssanitäter oder medizinische Fachkraft. Daraus entsteht ein Besetzungsplan, der zu Ihren Schichten passt und den Anforderungen Ihrer Berufsgenossenschaft standhält.

Für Produktionsstandorte mit Dauerbetrieb bilden wir feste Teams, die Ihre Abläufe, Ihre Anlagen und Ihre Alarmierungswege kennen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen: Betriebssanitätsdienst

Ab wann braucht mein Betrieb Betriebssanitäter?
Grundsätzlich ab 250 Beschäftigten, bei besonderen Gefährdungen auch deutlich früher. Die genaue Anforderung ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 und Ihrer Gefährdungsbeurteilung – wir schauen uns das gemeinsam an.
Übernehmen Sie auch Einsätze im Ausland?
Ja, insbesondere im Bereich Schiffsklinik und Offshore. Sprechen Sie uns auf Ihr konkretes Vorhaben an.

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